Newsletter - Juli 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Juli-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung informieren.



Leitungswechsel im Inklusionsamt Unterfranken

Heemskerk Verabschiedung16 Jahre lang war Christiane Heemskerk für das ZBFS tätig. Hier leitete sie zuletzt das In­klusionsamt in der Regionalstelle Unter­franken. Zum 1. Juli 2023 wurde die Juristin unter Beru­fung in das Richterverhältnis kraft Auftrags zur Richterin am Arbeitsgericht Würzburg ernannt, wodurch ihre verantwortungsvolle und enga­gierte Tätigkeit für das ZBFS endete.

Christian Weißenberger, der Leiter des Fachbereichs IV in der Zentrale des ZBFS (ZBFS-Inklusionsamt), dankte Frau Heemskerk für ihre langjährige Leitung des Inklusionsamtes in Würzburg und wünschte ihr für ihre neue Aufgabe als Richterin am Arbeitsgericht viel Erfolg.

Die bisherigen Aufgaben von Frau Heemskerk übernimmt zunächst vertretungsweise Herr Wolfgang Fella.



Social Entrepreneurship Mission: Inklusion

Glühbirne mit Getriebe„Zu teuer, zu zeitaufwendig, zu kompliziert“ – Inklusion im Arbeitsleben scheitert oft an verschiedenen Hürden. Hürden, die aber nur im Kopf der Menschen existieren.

Im Sommersemester 2023 entwickelten Studierende der Universität Bayreuth innovative Lösungen für eine bessere Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt.
Unterstützt wurden die Projektgruppen von der Hilfswerft gGmbH, dem Institut für Entrepreneurship und Innovation der Universität Bayreuth (IEI) und dem Inklusionsamt.

Am 7. Juli 2023 fand die Abschlussveranstaltung des Projekts statt, auf der die Projektgruppen ihre Lösungskonzepte öffentlich vorgestellt haben.

Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter:
https://www.sent.uni-bayreuth.de/de/Projekte



Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Fotolia 62945486 Xxl Paragraph 244mrAm 13. Juni 2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verkündet. Durch das Gesetz sollen mehr Menschen mit Behinderungen in eine reguläre Arbeit gebracht und Menschen mit Schwerbehinderung zielgenauer unterstützt werden.

Es enthält unter anderem folgende Änderungen:

  • Ab dem Erhebungsjahr 2024 gibt es bei der Ausgleichsabgabe einen zusätzlichen - deutlich höheren - Abgabesatz für beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Monatlich müssen dann je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz 210 Euro von Arbeitgebern mit weniger als 40 Arbeitsplätzen, 410 Euro von Arbeitgebern mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen bzw. 720 Euro ab 60 Arbeitsplätzen entrichtet werden. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht zumindest teilweise erfüllen, werden durch diese Gesetzesänderung nicht betroffen.
  • Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden auf die Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fokussiert. Die Mittel können nicht mehr für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen - eingesetzt werden. Hierbei gelten Übergangsregelungen.
  • Zur Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens bei Anträgen auf Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung wird ab 2024 eine Genehmigungsfiktion für diese Leistungen nach Ablauf von sechs Wochen nach Antragseingang eingeführt. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein.

Weitere Informationen zu diesem Gesetz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wichtige Hinweise zur Ausgleichsabgabe und die aktuell gültigen Abgabesätze finden Sie auf unseren Webseiten unter Ausgleichsabgabe.

 


Grafik mit der Aufschrift "+++ Termine +++"



EAA Schweinfurt am 20. Juli 2023 als Online-Veranstaltung
Runder Tisch: Ausgleichsabgabe - Ein teures Unterfangen(?)

EAA Aschaffenburg am 26. Juli 2023 in Aschaffenburg
Inklusive Personalführung - Vorteile und Erfolgsfaktoren für Ihr Unternehmen

Genauere Informationen zu diesen Veranstaltungen und weitere Veranstaltungs­termine der EAA finden Sie unter: www.eaa-bayern.de/termine.html.



Ihr
ZBFS-Inklusionsamt

Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de