Elternzeit

Elternzeit ist das Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um das Kind selbst zu betreuen.

Anspruch

Die Elternzeit ist durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und besteht unabhängig vom Anspruch auf Elterngeld. Anspruch auf Elternzeit haben Eltern, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Ergänzende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der Anspruch auf Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden.
Dabei ist verbindlich zu erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen wird.

Serviceleistungen

  • Sie haben Fragen zur Elternzeit?
    Vor der Geburt stellen sich für die Eltern viele Fragen: Wie organisieren wir die Zeit nach der Geburt unseres Kindes? Wie lange kann ich Elternzeit nehmen? Welche Auswirkungen hat dies auf mein Arbeitsverhältnis? Wir haben Antworten auf diese Häufigen Fragen.
  • Ergänzend steht ein Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Wir beantworten Ihnen Fragen vor der Antragstellung!