Kriegsopfer

Wer unmittelbar durch den Zweiten Weltkrieg in seiner Gesundheit geschädigt ist, hat Anspruch auf Kriegsopferversorgung.

Leistungen

Der Anspruch auf Versorgungsleistungen für Kriegsopfer ist geregelt durch das Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Folgende Personen können einen Antrag stellen:

• ehemalige Soldaten des Zweiten Weltkrieges,
• Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe oder andere unmittelbare Kriegseinwirkungen, Flucht, Vertreibung oder Internierung gesundheitlich geschädigt wurden,
• Hinterbliebene von Kriegsopfern.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in den Unterlagen für Ihren Antrag. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen und Ihrem Antrag an Ihre Regionalstelle des ZBFS.

Stiftungen

Weitere finanzielle Hilfen werden durch die Stiftungen für Kriegsopfer bereit gestellt.