Arbeitgeber-Schnellinfo

Hier finden Sie im Schnellüberblick unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern zu der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und zu den Unterstützungsmöglichkeiten des ZBFS-Inklusionsamtes:
 

Häufig gestellte Fragen

Ist ein schwerbehinderter Mensch unkündbar?

Ich bin mir unsicher, ob ein schwerbehinderter Bewerber wirklich geeignet ist. Wenn ich ihn einstelle - ist er dann aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen unkündbar?

Ob ein Bewerber wirklich für einen bestimmten Arbeitsplatz in Ihrem Betrieb geeignet ist, können Sie zunächst beispielsweise durch ein vorgeschaltetes Praktikum, ein befristetes Arbeitsverhältnis oder eine Probebeschäftigung testen.

Ihr ZBFS-Inklusionsamt informiert Sie über entsprechende Möglichkeiten. Im Übrigen gilt während einer Probezeit von bis zu sechs Monaten der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nicht. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis wie bei jedem nicht behinderten Beschäftigten beendet werden.

Wer hilft, wenn ein schwerbehinderter Mensch nicht mehr voll einsatzfähig ist?

Der gesundheitliche Zustand eines schwerbehinderten Mitarbeiters hat sich so verschlechtert, dass er nicht mehr seine volle Arbeitsleistung bringen kann. Wie kann ich ihn betriebswirtschaftlich sinnvoll weiterbeschäftigen?

Auch hier empfiehlt sich zunächst die telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen ZBFS-Inklusionsamt. Es kann mit seinem Technischen Beratungsdienst vor Ort überprüfen, ob die alte Leistungsfähigkeit beispielsweise durch eine behinderungsgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes wiederhergestellt werden kann, oder ob der Betroffene auf einen anderen, eventuell behinderungsgerecht zu gestalteten, Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, wo er die volle Leistung bringt.

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber kalkuliert das ZBFS-Inklusionsamt die gegebenenfalls anfallenden Kosten und hilft bei der Beantragung von Zuschüssen. Falls notwendig, unterstützt es auch bei der Einarbeitung und Betreuung an einem neuen Arbeitsplatz.

Wie finde ich geeignete schwerbehinderte Bewerber?

Wenn Sie einen schwerbehinderten Mitarbeiter einstellen möchten, kontaktieren Sie als erstes die Träger der Arbeitsvermittlung, also die Agenturen für Arbeit, die Jobcenter oder die Optionskommune.
 

Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit 
In Deutschlands größtem Online-Stellenportal können Arbeitgeber kostenlos nach Stellen suchen oder Stellen anbieten. JOBBÖRSE für Arbeitgeber
  
So können Sie gezielt schwerbehinderte Bewerber suchen:
"Erweiterte Suche" > "Weitere Angaben zum Bewerber"  > "Nur schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen"
 

Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit
Die Arbeitgeber-Service-Teams der Agenturen für Arbeit vor Ort vermitteln Ihnen geeignete Bewerber, die Ihre Anforderungen erfüllen. Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der für Sie bei allen Ihren Anliegen zur Verfügung steht. Arbeitgeberservice
 

Darüber hinaus können Sie auch einen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe bitten, Ihnen geeignete schwerbehinderte Bewerber vorzuschlagen. Die Integrationsfachdienste kümmern sich um besonders von ihrer Behinderung Betroffene und kennen die fachlichen und persönlichen Stärken und Fähigkeiten wie auch die behinderungsbedingten Einschränkungen ihrer Klienten ganz genau. Häufig kooperieren die Integrationsfachdienste auch mit Förderschulen und können Ihnen gezielt schwerbehinderte Schulabgänger für einen Ausbildungsplatz im Betrieb vermitteln, der dann bei der Berechnung der Pflichtarbeitsplätze doppelt angerechnet wird.

Wenn Sie daran interessiert einen schwerbehinderten Menschen einzustellen, helfen Ihnen auch die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) weiter. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für Ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz und sind auf Wunsch während des gesamten Einstellungsprozesses an Ihrer Seite.

Wer berät mich umfassend bei allen Fragen rund um das Thema Inklusion und Arbeitsmarkt und hilft mir bei der Antragstellung?

Ich möchte mich als Arbeitgeber nicht über jeden einzelnen Leistungsträger und deren Möglichkeiten der Bezuschussung informieren.
Auch beim Thema Antragstellung suche ich jemanden, der sich damit auskennt und das für mich erledigt.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber wurden vom Gesetzgeber eigens für die Arbeitgeberberatung gegründet. Sie sind die richtige Adresse für alle Fragen rund um das Thema Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Dabei beraten sie trägerunabhängig und stehen Ihnen kostenfrei in allen Regionen Bayerns und darüber hinaus zur Verfügung. Über die kostenfreie Servicenummer 0800 90 40 001 finden Sie schnell Ihre zuständige Ansprechstelle.

Weitere Infos gibt es auf eaa-bayern.de oder auf unserer Seite.

Welche finanziellen Hilfen können Arbeitgeber erhalten, wenn sie schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen?

Arbeitgeber können vom ZBFS-Inklusionsamt beispielsweise finanzielle Mittel zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze, aber auch zur behinderungsgerechten Umgestaltung und zur Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhalten. Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Eine Übersicht über die finanziellen Leistungen des ZBFS-Inklusionsamtes und einen Kontakt zum zuständigen Ansprechpartner im ZBFS-Inklusionsamt finden Sie hier.

Neben - manchmal auch vorrangig zu - den finanziellen Leistungen des ZBFS-Inklusionsamtes kommen auch Leistungen der Arbeitsagentur oder der Rehabilitationsträger in Frage. Die Mitarbeiter des ZBFS-Inklusionsamtes und die Integrationsfachdienste sind Ihnen bei der Klärung der Frage "Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine finanzielle Förderung?" gerne behilflich. Hilfe bieten Ihnen auch die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber.

Wer hilft mir bei der Einarbeitung, wenn ich einen schwerbehinderten Menschen an seinem neuen Arbeitsplatz einarbeiten muss?

Begleitende Betreuung am Arbeitsplatz ist durch die Integrationsfachdienste  möglich. Sie kümmern sich um schwerbehinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung für die Eingliederung in die Berufstätigkeit benötigen. 

Ihre Aufgabe ist es, schwerbehinderte Menschen auf ihren neuen Arbeitsplatz vorzubereiten, die Einarbeitung z. B. durch ein arbeitsbegleitendes Training zu unterstützen und sie bei Bedarf dauerhaft psychosozial zu betreuen.

Auch Menschen, die von einer Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, werden im Integrationsfachdienst betreut. Zuständig ist das ZBFS-Inklusionsamt und die Arbeitsagenturen, die auch den Kontakt zum zuständigen Integrationsfachdienst herstellen.

Den Einarbeitungsprozess begleiten auch die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber. In Bayern nehmen diese Aufgabe die Integrationsfachdienste wahr.

Wer hilft mir bei Konflikten, wenn es im Betrieb zu Konflikten mit einem schwerbehinderten Beschäftigten kommt?

Das ZBFS-Inklusionsamt berät Arbeitgeber und das betriebliche Integrationsteam in allen Fragen des Arbeitslebens und unterstützt Sie unter anderem bei persönlichen Schwierigkeiten, bei Arbeitsplatzproblemen, bei Fragen im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung sowie bei Konflikten mit Kollegen oder Vorgesetzten.

Es sucht gemeinsam mit allen Beteiligten - Arbeitnehmer, Arbeitgeber und betrieblichem Integrationsteam - nach einvernehmlichen Lösungen und beauftragt bei schwerwiegenden Konflikten den zuständigen Integrationsfachdienst mit der psychosozialen Betreuung des schwerbehinderten Arbeitnehmers.

Deshalb: Nehmen Sie bei Problemen frühzeitig Kontakt mit Ihrem ZBFS-Inklusionsamt auf - dazu genügt ein Anruf!

Welche Arbeitsplätze eignen sich für schwerbehinderte Menschen?

Ich beabsichtige, schwerbehinderte Menschen in meinem Betrieb zu beschäftigen, weiß aber nicht, welche Arbeitsplätze dafür geeignet sind?  

Grundsätzlich ist jeder Arbeitsplatz auch geeignet für Menschen mit Behinderung - entscheidend ist, dass die Anforderungen am Arbeitsplatz und die Fähigkeiten des behinderten Menschen passen.

Deshalb ist die individuelle Beratung Voraussetzung für die Suche nach passenden Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Arbeitnehmer. Welche Einsatzmöglichkeiten sich konkret in Ihrem Betrieb anbieten und ob etwa spezielle Arbeitshilfen gebraucht werden, um professionelles Arbeiten zu gewährleisten, ermitteln die Mitarbeiter des für Sie zuständigen ZBFS-Inklusionsamtes - auf Wunsch vor Ort in Ihrem Betrieb. Sie beraten auch zu Betreuungs- und finanziellen Förderungsmöglichkeiten und erstellen ein Anforderungsprofil für den personellen Einsatz, um die passgenaue Vermittlung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zu gewährleisten. 

Auf dem Portal REHADAT - Gute Praxis finden Sie eine sehr umfangreiche Sammlung an Praxisbeispielen und hilfreiche Hinweise zur Umsetzung.

Wer berät mich zu der behinderungsgerechten Einrichtung eines Arbeitsplatzes?

Ich will einen Arbeitsplatz so gestalten, dass er an die speziellen Bedürfnisse eines schwerbehinderten Menschen angepasst ist. Wer kann mich hierbei mit fachkundigem Rat unterstützen?

Das ZBFS-Inklusionsamt verfügt über einen Technischen Beratungsdienst, der zu allen Aspekten eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes über das erforderliche technische Fachwissen verfügt.

Kann ich kündigen, wenn es dem Betrieb nicht gut geht?

Kann ich einem schwerbehinderten Beschäftigten kündigen, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich nicht gut geht, oder bin ich aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes gezwungen, ihn unter allen Umständen weiterzubeschäftigen?

Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen bewirkt keinen absoluten Schutz, führt also keinesfalls zur Unkündbarkeit. Das ZBFS-Inklusionsamt wägt vielmehr im Rahmen des Zustimmungsverfahrens immer die Interessen des Arbeitgebers gegen die Interessen des schwerbehinderten Menschen ab. Es ist auch unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen für den schwerbehinderten Mitarbeiter nicht Sinn des Gesetzes, dass ein Arbeitgeber an einem Arbeitsverhältnis festhalten muss, das auch mit Unterstützung nicht mehr tragbar ist.
siehe auch BIH-Fachlexikon "Kündigungsschutzverfahren - Ermessensregeln und Ermessensspielraum"

Wie kann ich regelmäßig weitere Infos erhalten?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) gibt eine Reihe fachspezifischer Publikationen heraus. Das ZB Digitalmagazin erscheint vierteljährlich und informiert über die Tätigkeit der Integrations- bzw. Inklusionsämter sowie aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Schwerbehinderung und Beruf. Informationen über neue Publikationen und wichtige Ereignisse können Sie als Service per E-Mail über unseren Newsletter erhalten.
   
Selbstverständlich stehen Ihnen die Ansprechpartner für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche des ZBFS-Inklusionsamtes auch direkt zur Verfügung.


Für Auskünfte zu dem Bereich "Arbeitswelt und Behinderung" steht Ihnen das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS gerne zur Verfügung.

Sie können über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefon Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Leistungen und Tätigkeiten.

Fakten statt Vorurteile

Adieu Vorurteile

Die Website "Arbeitswelt inklusiv" räumt mit gängigen Vorurteilen auf.​