Fragen zur Dauer

Wie lange wird das Krippengeld gezahlt?

  • Beginn: Frühestens ab dem Kalendermonat, der auf die Vollendung des ersten Lebensjahres folgt, jedoch nicht vor dem 1. Januar 2020.
  • Ende: Spätestens 31.08. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet.

Wichtiger Hinweis: Ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, wird der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gezahlt. Dies gilt auch, wenn das Kind weiterhin eine BayKiBiG-geförderte Kinderkrippe besucht. Dessen Auszahlung erfolgt jedoch nicht direkt an die Eltern, sondern an die Träger der Einrichtungen. Die Kindertagespflege wird nicht durch den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit bezuschusst.

Beispiele:

♦ Kind geboren am                                            01.01.2020
   Vollendung des ersten Lebensjahres am       31.12.2020
   Vollendung des dritten Lebensjahres am       31.12.2022
   → Krippengeld frühestens ab                         01.01.2021
   → Krippengeld längstens bis                          31.08.2022

♦ Kind geboren am                                            15.07.2020
   Vollendung des ersten Lebensjahres am       14.07.2021
   Vollendung des dritten Lebensjahres am       14.07.2023
   → Krippengeld frühestens ab                         01.08.2021
   → Krippengeld längstens bis                          31.08.2023