Newsletter - Mai 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Mai-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung informieren.



Über ein Jahrhundert Versorgungsverwaltung in Bayern

Tree and root logo icon vector templateDie Wurzeln des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und seiner Vorgängerbehörden reichen bis in das Jahr 1920 zurück. Damals bestand die große Herausforderung darin, das durch den Ersten Weltkrieg verursachte Leid zu mildern. Die Verletzten und Verstümmelten bedurften bei ihrer Rückkehr in eine Berufstätigkeit einer staatlichen Unterstützung. Mit dem "Gesetz über die Beschäftigung von Schwerbeschädigten" vom 6. April 1920 wurde auch der Grundstein für den heutigen besonderen Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen und der Vertrauenspersonen in den Betrieben gelegt. Zusätzlich mussten die Hinterbliebenen und nicht mehr arbeitsfähigen Kriegsopfer versorgt werden - die Geburtsstunde der Versorgungsverwaltungen.

Im ZBFS ist die Opferentschädigung viele Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg auch weiterhin ein großer Zuständigkeitsbereich. In Bayern werden nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) neben 1.172 ehemaligen Soldaten 3.212 leistungsberechtigte Hinterbliebene, etwa Witwen, sowie Opfer von Gewalttaten und impfgeschädigte Menschen vom ZBFS entschädigt. Außerdem nimmt das ZBFS auch zahlreiche sozial- und familienpolitische Aufgaben wahr und ist unter anderem für Elterngeld, die Feststellung von Schwerbehinderungen und Ausgabe von Schwerbehindertenausweisen, die Inklusion von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt sowie Förderungen durch Stiftungen für Menschen in besonderen, individuellen Lebenslagen und nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zuständig.

Nach dreijährigem pandemiebedingtem Aufschub fand am 22. Mai 2023 im Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg eine Feierstunde zum Jubiläum „100 Jahre Versorgungsverwaltung in Bayern" mit Frau Staatsministerin Ulrike Scharf statt.

Broschüre "100 Jahre Versorgungsverwaltung"
Siehe auch Ausgabe 4/2019 der Zeitschrift ZB Behinderung und Beruf



"Potenziale nutzen, Barrieren abbauen  – Inklusion im Arbeitsumfeld"

Podiumsgäste beim Kongress der vbwUnter obigem Motto stand ein Kongress der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., der im Rahmen der Werkstätten-Messe am 21. April 2023 in Nürnberg stattfand.
Die vbw hatte zu dieser Veranstaltung, neben anderen wichtigen Vertretern aus Wirtschaft und Verwaltung, auch das ZBFS-Inklusionsamt eingeladen.
 

In verschiedenen Talkrunden wurden Fragen zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit (schweren) Behinderungen diskutiert. Aufgrund des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs der Wirtschaft wird es als wichtig angesehen, die vorhandenen Potenziale von Menschen mit Behinderungen besser zu nutzen und existierende Barrieren abzubauen.

Ute Günzel, die Leiterin des ZBFS-Inklusionsamts in Mittelfranken, stellte zusammen mit Vertretern der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) die breite Angebotspalette an Leistungsmöglichkeiten vor, die für die betroffenen Menschen schon in der Schule beginnen können (Gesamtmaßnahme Übergang Förderschule-Beruf), über die Ausbildungsangebote und die Begleitenden Hilfen im Beschäftigungsverhältnis.

In einem Erfahrungsbericht aus der Praxis hob Stephan Reuter, Abteilungsleiter bei Diehl Metering in Ansbach, die Leistungsfähigkeit und Arbeitsergebnisse von Menschen mit Behinderungen sowie deren oft vorbildliche Motivation eindrucksvoll hervor. 

Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung und den Podiumsteilnehmenden finden Sie im Bericht auf den Webseiten der vbw.



Neu im ZBFS: Anerkennung von Assistenzhunden

Working service dogAssistenzhunde erleichtern vielen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, sei es als Blindenführhund, als Mobilitätsassistenzhund, als Signalassistenzhund, als Warn- und Anzeige-Assistenzhund oder als PSB-Assistenzhund.
 

Das Teilhabestärkungsgesetz aus dem Jahr 2021 verbessert mit seiner Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes die Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderung zu öffentlichen und privaten Anlagen und Einrichtungen in Begleitung ihres Assistenzhundes und regelt Anforderungen an Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden. Zum 01. März 2023 trat hierzu die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft.

Die in der Verordnung vorgesehene Anerkennung von Assistenzhunden betrifft zunächst im Rahmen einer Übergangsregelung Assistenzhunde, die schon geprüft sind oder es noch vor dem 01.07.2023 werden, und Assistenzhunde, deren Ausbildung vor dem 01.07.2023 beginnt und die bis zum 30.06.2024 erfolgreich geprüft werden.

Mit Ausnahme der Auslandsfälle bedürfen Assistenzhunde, die nicht unter die Übergangsregelung fallen, sodann keiner Anerkennung mehr durch das ZBFS, die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft wird zukünftig vielmehr bei bestandener Prüfung unmittelbar durch den Prüfer zertifiziert, der auch das Abzeichen aushändigt.

Dauerhaft Aufgabe des ZBFS bleibt die Anerkennung im Ausland anerkannter Assistenzhunde. In Kürze finden Sie hierzu auch weitere Informationen auf den Internetseiten des ZBFS. Zuständig für die Ankerkennung von Assistenzhunden ist die Regionalstelle Unterfranken des ZBFS.

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Telefon: 0931/4107-129 oder -203
E-Mail: Assistenzhunde@zbfs.bayern.de

Bundesweite Übersicht der zuständigen Länderstellen für die Anerkennung
 


Grafik mit der Aufschrift "+++ Termine +++"



EAA Oberbayern Südost am 12. Juni 2023 in Traunstein
Erster regionaler EAA-Fachtag

EAA Oberbayern Südost am 14. Juni 2023 in Rosenheim
Arbeitsmarkt inklusiv. Leistungen des Inklusionsamtes

EAA Oberbayern am 29. Juni 2023 in München
Regionaler Austausch Inklusion - "Menschen mit Sehbehinderung und Blindheit im Arbeitsleben"

Genauere Informationen zu diesen Veranstaltungen und weitere Veranstaltungs­termine der EAA finden Sie unter: www.eaa-bayern.de/termine.html.



Ihr
ZBFS-Inklusionsamt

Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de