Newsletter - Februar 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Februar-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung informieren.



Rückblick auf die Schulungsveranstaltungen des ZBFS-Inklusionsamtes in 2023

Personen in einer SchulungssituationFür Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten bietet das ZBFS-Inklusionsamt ein sehr umfangreiches Angebot an kostenlosen Grundkursen, Aufbaukursen und Fachkursen an.

 

Insbesondere wegen der Praxisnähe unserer Referenten erfreut sich das Kursprogramm des ZBFS-Inklusionsamtes großer Beliebtheit. Es konnten im vergangenen Jahr 1.562 Teilnehmer in 128 Kursen geschult werden. Mit dem neuen Schulungsprogramm 2024 versucht das ZBFS-Inklusionsamt, diesen Bedarf zumindest teilweise zu decken. Doch dabei ist auch die Mithilfe aller Teilnehmenden gefragt: "Benennen Sie für den Fall einer kurzfristigen Verhinderung eine Vertreterin oder einen Vertreter“, appelliert Christian Weißenberger, der Leiter des ZBFS-Inklusionsamtes. „So können die vorhandenen Schulungsplätze bestmöglich genutzt werden.“

Unser aktuelles Schulungsangebot inkl. Online-Buchungsmöglichkeit finden Sie unter: https://www.kurse-inklusionsamt-bayern.de



Ausgleichsabgabe für das Erhebungsjahr 2023

Bild eines Stapels von MünzenArbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet auch schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie müssen deshalb jährlich bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März eine Anzeige über die Erfüllung ihrer Beschäfti­gungspflicht für das Vorjahr abgeben.

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber im Regelfall an. Betroffene Arbeitgeber haben die Anzeige allerdings auch unaufgefordert zu erstellen. Wurde in einem Jahr die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, so muss die dadurch anfallende Ausgleichsabgabe bis zum 31. März des Folgejahres beim Integrationsamt bzw. in Bayern beim ZBFS-Inklusionsamt eingegangen sein. Bei einem verspäteten Zahlungseingang wird ein Säumniszuschlag erhoben!

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter:
Arbeitswelt und Behinderung > Arbeitgeber > Ausgleichsabgabe



Fahrgelderstattung an Verkehrsbetriebe

Adobestock 477014736 Busrollstuhl 244mrIn Abhängigkeit vom Ausmaß ihrer Behin­derung können schwerbehinderte Menschen vom ZBFS eine Freifahrtberechtigung für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. Den Verkehrsbetrieben werden die durch diese unentgeltliche Beförderung entstandenen Fahrgeldausfälle vom ZBFS-Inklusionsamt auf Antrag erstattet. Die Fahrgeldausfälle können von den Verkehrsbetrieben des öffentlichen Personennahverkehrs durch eine individuelle Zählung oder mittels eines Pauschalsatzes geltend gemacht werden.

Für eine individuelle Erstattung der Fahrgeldausfälle sind die Termine für 2024, an denen hierzu Verkehrszählungen durchgeführt werden müssen, auf der ZBFS-Homepage unter Menschen mit Behinderung > Mobilität und Verkehr > Verkehrsbetriebe veröffentlicht. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen zur Fahrgelderstattung.



Projekt „KI-Kompass Inklusiv“ sucht Interviewpartner

Digitaler Wandel - Kompass und IconsDas vom BMAS geförderte Projekt "KI-Kompass Inklusiv" ist im Oktober 2022 mit dem Ziel gestartet, in den folgenden fünf Jahren ein Kompetenzzentrum für KI-gestützte Assistenztechnologien zur Inklusion in der Arbeitswelt aufzubauen, um mit KI-Technologie die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern.

Neben einem Monitoring vorhandener Technologien und dem Aufbau eines Online-Informationsportals zu KI-gestützten Assistenzsystemen, verfolgt das Projekt auch das Ziel, verschiedene Akteursgruppen (Menschen mit Behinderungen, Beratende, Arbeitgebende, Schwerbehindertenvertretungen, Kostenträger, Leistungserbringende in der beruflichen Rehabilitation u.a.) über solche Technologien zu informieren und zu deren Einführung zu beraten. Zudem werden in Praxislaboratorien ausgewählte Technologien in Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zusammen mit Menschen mit Behinderungen und Arbeitgebenden erprobt. Mit Technologieherstellern werden die Möglichkeiten der partizipativen Entwicklung und Anpassung von KI-Technologien ausgelotet und mit Kostenträgern und anderen relevanten Beteiligten (z.B. auch Technologieherstellern) Empfehlungen für die notwendige Anpassung von Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozessen für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit KI-gestützten Assistenzsystemen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeitet.

Zur bedarfsorientierten Gestaltung des Projekts werden derzeit Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgebenden, BEM-Beauftragte u.a. Fachkundige aus verschiedenen Branchen gesucht, die bereit wären, im Zeitraum Mitte Februar bis Ende April an einem ca. einstündigen Gespräch zum Thema Digitalisierung und betriebliche Inklusion teilzunehmen.

Wenn Sie Interesse an der Teilnahme an einen Gespräch oder hierzu Fragen haben, können Sie unter ki-kompass@bv-bfw.de mit dem Kompetenzzentrum Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im PDF-Steckbrief des Bundesverbandes der Berufsförderungswerke e. V.


Grafik mit der Aufschrift "+++ Termine +++"



EAA München am 12. März 2024 als Online-Veranstaltung
Regionaler Austausch Inklusion - Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung

Inklusive Job- und Ausbildungsmesse am 15. März 2024 in Ingolstadt
https://www.ingolstadt.de/Inklusionsrat/

EAA Mittelfranken am 19. März 2024 in Nürnberg
Netzwerktreffen

Genaue Informationen zu den Veranstaltungen der EAA und weitere Veranstaltungs­termine finden Sie unter: www.eaa-bayern.de/termine.html.



Ihr
ZBFS-Inklusionsamt

Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de