Arbeitgeber-Schnellinfo
Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern und ihren Beauftragten
Was wollen Betriebe wissen?
Unsere Antworten auf Ihre Fragen zur Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie zu Unterstützungsmöglichkeiten des Integrationsamts:
- 1. Ich beabsichtige, schwerbehinderte Menschen in meinem Betrieb zu beschäftigen, weiß aber nicht, welche Arbeitsplätze dafür geeignet sind?
- 2. Wie finde ich geeignete schwerbehinderte Bewerber?
- 3. Welche finanziellen Hilfen können Arbeitgeber erhalten, wenn sie schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigen?
- 4. Wer hilft mir, wenn ich einen schwerbehinderten Menschen an seinem neuen Arbeitsplatz einarbeiten muss?
- 5. Wer hilft mir, wenn es im Betrieb zu Konflikten mit einem schwerbehinderten Beschäftigten kommt?
- 6. Der gesundheitliche Zustand eines schwerbehinderten Mitarbeiters hat sich so verschlechtert, dass er nicht mehr seine volle Arbeitsleistung bringen kann. Wie kann ich ihn betriebswirtschaftlich sinnvoll weiterbeschäftigen?
- 7. Ich bin mir unsicher, ob ein schwerbehinderter Bewerber wirklich geeignet ist. Wenn ich ihn einstelle - ist er dann aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen unkündbar?
- 8. Meinem Betrieb geht es wirtschaftlich nicht gut. Kann ich einem schwerbehinderten Beschäftigten in dieser Situation kündigen oder bin ich aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes gezwungen, ihn unter allen Umständen weiterzubeschäftigen?
- 9. Wie kann ich regelmäßig weitere Informationen über die Arbeit des Integrationsamts erhalten?
Aktualisiert: 18.04.2012


