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HomeSchwerbehindertenverfahren (SGB IX) Einführung

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Schwerbehinderten-
verfahren (SGB IX)







Schwerbehindertenverfahren (SGB IX)

"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören."

Richard von Weizsäcker

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
  • bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft einen Ausweis aus.
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Sie können Ihren Antrag online stellen; alternativ können Sie die Antragsformulare auf die Festplatte Ihres PC laden, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.

Beträgt der GdB wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite gegebenenfalls die zustehenden Merkzeichen eingetragen werden.

Ab Januar 2013 wird in Bayern nur noch der neue, handliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Ausweise behalten ihre Gültigkeit, längstens bis zum Ablauf des auf dem Ausweis angegebenen Gültigkeitsdatums.

Es ist nicht erforderlich, einen alten gültigen Ausweis gegen einen neuen umzutauschen!

In der Einführungsphase ist vorübergehend mit längeren Umtauschzeiten zu rechnen.

Schwerbehindertenausweis Vorderseite

(Ausweismuster in der ab 01.Januar 2013 geltenden Fassung)

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Die Dateien zum Herunterladen finden Sie hier.

Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Angesichts der Vielzahl von Nachteilsausgleichen und der unterschiedlichen hierfür zuständigen Behörden und Stellen fällt es oft schwer, sich rasch und vollständig zu informieren. Kein behinderter Mensch soll aber aus Unkenntnis auf seine Rechte verzichten.

Darum sollten Sie die Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" über die wichtigsten Grundzüge des Feststellungsverfahrens nach dem SGB IX sowie die Ansprüche Behinderter auf den verschiedenen Gebieten lesen.


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für diese Seite:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Z-Team III 1


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