Newsletter - Januar 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Januar-Ausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitswelt und Behinderung informieren.
Neue Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben
Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigen.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 646 vom 20. Dezember 2023 eine neue Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben bekannt gegeben.
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-646
Weitere Informationen zu der Förderung von Inklusionsbetrieben finden Sie auch auf unseren Internetseiten unter Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Inklusionsbetriebe.
Inklusive Job- und Ausbildungsmesse in Ingolstadt
Am 15. März 2024 findet im Maritim Congress-Centrum Ingolstadt die 1. Inklusive Job- und Ausbildungsmesse statt. Ziel ist es, bereits vor Ort den Grundstein für den Abschluss von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen zu legen, aber auch, die Gewinnung von Beschäftigten mit Behinderung allgemein mehr in den Fokus der Unternehmen zu rücken.
Veranstalter ist der Arbeitskreis „Inklusive Jobmesse“ des Inklusionsrats Ingolstadt. Der Inklusionsrat berät den Stadtrat in allen Fragen von Behinderung, Inklusion und Barrierefreiheit und besteht aus Vertretern der Politik, Wohlfahrtsorganisationen, Selbsthilfegruppenvertretern und Betroffenen als Experten in eigener Sache.
Weitere Informationen zu dieser Messe finden Sie unter den aktuellen Meldungen auf den Webseiten der Stadt Ingolstadt.
Schwerbehinderte Menschen in Bayern
In Bayern stellt die Landesbehörde ZBFS den Grad einer Behinderung (GdB) auf Antrag fest. Ab einem GdB von mindestens 50 liegt eine Schwerbehinderung vor und es kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Besondere Beeinträchtigungen werden mit einem Merkzeichen (z. B. "Bl" für blind) auf dem Ausweis eingetragen.
In Bayern sind rund 1,23 Millionen Menschen schwerbehindert, die damit Anspruch auf besondere Leistungen zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen haben. Für Menschen mit einer Schwerbehinderung besteht im Arbeitsleben ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser steht auch bereits ab einem GdB von 30 zu, wenn die Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung bewilligt hat.
476.526 Menschen in Bayern wurde aufgrund ihrer Behinderung von der Landesbehörde ZBFS eine Freifahrtberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr ausgestellt. 10.736 Menschen in Bayern sind blind.
Diese und weitere Daten zu den festgestellten Behinderungen in Bayern finden Sie in unserer aktuellen Strukturstatistik.
Informationen zu der Feststellung einer Schwerbehinderung und den Nachteilsausgleichen finden Sie auf unseren Internetseiten unter Menschen mit Behinderung.
Initiative Inklusion
Mit dem Sonderprogramm „Initiative Inklusion“ soll die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessert werden. Die "Initiative Inklusion" wurde im Jahr 2011 als ein Bund-Länder-Programm gestartet. Nach Ausschöpfung der hierfür zur Verfügung gestellten Bundesmittel führt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales das Programm bereits seit 2015 mit eigenen Landesmitteln aus der Ausgleichsabgabe weiter - so auch in diesem Jahr. Für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für junge schwerbehinderte Menschen und für neu geschaffene Arbeitsplätze für ältere arbeitslose schwerbehinderte Menschen (ab 50) kann der Arbeitgeber vom ZBFS-Inklusionsamt eine Förderung von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Im Rahmen der "Initiative Inklusion" hat das ZBFS-Inklusionsamt im letzten Jahr 45 neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen und 57 neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen gefördert.
Weitere Informationen zu dieser Initiative finden Sie auf unseren Webseiten unter
Arbeitswelt und Behinderung > Themen und Projekte > Initiative Inklusion.
EAA München am 31. Januar 2024 als Online-Veranstaltung
Regionaler Austausch Inklusion - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Genauere Informationen zu dieser Veranstaltung und weitere Veranstaltungstermine der EAA finden Sie unter: www.eaa-bayern.de/termine.html.
Ihr
ZBFS-Inklusionsamt
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
www.inklusionsamt.bayern.de