Heimkinder (Fonds I)
Für erlittenes Leid und Unrecht im Zeitraum 1949 bis 1975 können ehemalige Heimkinder Leistungen erhalten. Beratung und Hilfe bietet die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim Bayerischen Landesjugendamt.
Leistungen
• Entschädigung als Gewaltopfer nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG): Die Leistungen sind geregelt durch das Bundesversorgungsgesetz (BVG). Ein Anspruch auf Versorgung besteht, wenn allein infolge der Heimerziehung Schwerbeschädigung und Bedürftigkeit vorliegen.
• Finanzielle Hilfen aus dem Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975: Bei Folgeschäden und geminderten Rentenansprüchen infolge der Heimunterbringung. Eine Anmeldung war bis zum 31. Dezember 2014 möglich.
Kontakt und weiterführende Informationen
Erster Ansprechpartner ist die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder. Sie bietet Beratung, Unterstützung bei der Aufarbeitung der Heimerfahrungen und bei den Anträgen für Leistungen.