Einmalzahlung für Gehörlose

Die Corona-Pandemie hat die Kommunikationsmöglichkeiten für Gehörlose zusätzlich erschwert. Gehörlose mit Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis bekommen daher vom Freistaat Bayern eine Einmalzahlung in Höhe von 145 €. Die Antragsfrist ist am 31.03.2023 abgelaufen. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen:

Fragen zum Ablauf

Wohin muss ich den Papierantrag schicken?

Wir empfehlen die Nutzung unseres Online-Antrags.

Wenn Sie das Antragsformular in Papierform nutzen wollen, schicken Sie es bitte an unsere Regionalstelle in Regensburg - egal wo Sie wohnen. Die Adresse ist auf dem Antragsformular vorgedruckt.

Muss ich einen Nachweis für meine Gehörlosigkeit beifügen?

Nein, Sie müssen keine Nachweise beifügen. Im Antrag erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die Daten aus Ihrem Schwerbehindertenverfahren abgleichen dürfen. Wir können damit feststellen, ob Sie gehörlos sind.

Kann ich mich bei der Antragstellung vertreten lassen?

Den Antrag kann auch ein Vertreter in Ihrem Namen stellen (z. B. Sozialverband, Angehöriger). Um das Ausfüllen des Formulars so einfach wie möglich zu machen, enthält es keine Felder für den Vertreter. Die Vertretung muss nicht offengelegt werden. Sie müssen uns auch keine Vollmacht schicken.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Spätestens nach 10 Tagen sollten Sie die Auszahlung erhalten. Wenn Sie nach zwei Wochen noch nichts von uns gehört haben, fragen Sie bitte nach, ob der Antrag eingegangen ist.

Welcher Verwendungszweck erscheint auf meinem Kontoauszug?

Als Verwendungszweck wird angegeben "Einmalzahlung".

Erhalte ich eine Mitteilung über die Auszahlung?

Sie erhalten keine gesonderte Mitteilung und auch keinen Bescheid. Bitte überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie aber einen Ablehungsbescheid.

Wenn Sie nach zwei Wochen noch nichts von uns gehört haben, fragen Sie bitte nach, ob der Antrag eingegangen ist.

Kann ich zusammen mit der Einmalzahlung auch gleich eine Erhöhung des Grades der Behinderung beantragen?

Nein, es handelt sich dabei um unterschiedliche Verfahren. Sie müssen beides gesondert beantragen. Den Antrag für den Grad der Behinderung finden Sie hier.

Muss ich nachweisen, wie ich das Geld verwendet habe?

Um am Leben der Gemeinschaft teilhaben zu können, haben gehörlose Menschen Mehrausgaben in vielen Bereichen, z. B. für Kommunikationshilfen, Fahrtkosten oder Zusatztechnik. Die Corona-Pandemie hat die Kommunikationsmöglichkeiten für hörbeeinträchtigte Menschen weiter erschwert. Die Einmalzahlung soll einen Ausgleich dafür darstellen. Sie können den Betrag aber frei verwenden und müssen uns nichts nachweisen.

 

Fragen zum Online-Antrag

Was muss ich beim Online-Antrag beachten?

Die Nutzung des Online-Antrags ist sehr einfach. Sie müssen sich nicht registrieren, nichts hochladen, nichts in Papierform nachsenden. Wir brauchen keine Unterschrift.

Sie müssen keine Nachweise für die Gehörlosigkeit beifügen. Im Antrag erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die Daten aus Ihrem Schwerbehindertenverfahren abgleichen dürfen. Wir können damit feststellen, ob Sie gehörlos sind.

Beim Online-Antrag wird eine Registrierung angeboten, soll ich das tun?

Die Möglichkeit, sich zu registrieren, wird angeboten, weil dies eine Standardfunktion aller Online-Anträge ist. Für die Einmalzahlung benötigen Sie das aber nicht. Wir empfehlen daher, den Antrag ohne Registrierung zu stellen.

 

Fragen zu den Voraussetzungen

Ich bin erst kürzlich nach Bayern gezogen und habe das Merkzeichen Gl in einem anderen Bundesland erhalten.

Dann können Sie trotzdem die Einmalzahlung erhalten. Sie müssen aber das Merkzeichen Gl spätestens seit dem 01.06.2022 haben.

Bitte teilen Sie auch der bisher für Sie zuständigen Behörde in dem anderen Bundesland (Versorgungsamt) Ihren Umzug nach Bayern mit.

Ich habe das Merkzeichen Gl in Bayern erhalten, bin dann aber in ein anderes Bundesland umgezogen.

Wenn Sie nicht in Bayern Ihren Hauptwohnsitz haben, können Sie die Einmalzahlung leider nicht erhalten.

Ich bin schon lange gehörlos, habe das Merkzeichen Gl aber erst nach dem 01.06.2022 beantragt.

Sie müssen das Merkzeichen Gl spätestens seit dem 01.06.2022 haben.

Auch wenn Sie schon lange bzw. schon immer gehörlos sind und das Merkzeichen Gl aber erst nach dem 01.06.2022 erhalten haben, berechtigt das nicht zur Einmalzahlung - auch wenn Sie das Merkzeichen Gl rückwirkend zuerkannt bekommen. Der 01.06.2022 ist ein fester Stichtag.

Können auch Schwerhörige die Einmalzahlung erhalten?

Nein, die Einmalzahlung ist auf Gehörlose beschränkt.

 

Verhältnis zu anderen Leistungen

Wird die Einmalzahlung auf Grundsicherung (SGB II/SGB XII) angerechnet?

Die Einmalzahlung wird nicht auf Grundsicherung nach dem SGB II (Bürgergeld) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) angerechnet werden. Denn sie dient einem anderen Zweck, nämlich dem Ausgleich zusätzlicher kommunikationsbedingter Erschwernisse in der Corona-Pandemie (§ 11a Abs. 3 SGB II, § 83 SGB XII).

Wird die Einmalzahlung auf Eingliederungshilfe (SGB IX) angerechnet?

Die Einmalzahlung wird nicht auf Eingliederungshife angerechnet. Denn sie wird nicht für einen konkreten, nachweisbaren Bedarf - etwa „Förderung der Verständigung“ gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX - geleistet. Sie dient einem anderen Zweck, nämlich dem Ausgleich zusätzlicher kommunikationsbedingter Erschwernisse in der Corona-Pandemie.