Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine präventive Aufgabe des Arbeitgebers: Frühzeitig handeln, um zu verhindern, dass Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät.
Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), hier § 167 Abs. 2 SGB IX, ist der Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung und im Einverständnis mit der betroffenen Person, mit welchen Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit überwunden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.
Der Betriebs- oder Personalrat sind zu beteiligen, wenn und soweit dies von den Beschäftigten gewünscht wird. Bei schwerbehinderten Beschäftigen gilt dies auch für die Schwerbehindertenvertretung.
BEM und Datenschutz
Datenschutz und Eingliederungsmanagement (Seite 40)
EIBE-Datenschutzkonzept, Broschüre
Wer vertritt den Arbeitgeber im Integrationsteam? (Seite 17)
Hintergrundwissen zum Bundesdatenschutzgesetz
Zeitschrift ZB 2008/4: Tipps zum Datenschutz
BEM in Klein- und Mittelbetrieben
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellt Ihnen eine umfassende Suche nach Ansprechstellen für Rehabilation und Teilhabe zur Verfügung.
DGB: 5 Best Practices aus dem Projekt RE-BEM
Praxisbeispiele: Auch die Kleinen profitieren
Wegweiser: Leistungen der Rehabilitationsträger
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die Aufgabe des Betriebsarztes (Seite 25)
Durch Rechtsprechung geklärte Fragen zum BEM
BEM auch in Betrieben ohne BR durchzuführen
(AG Urteil vom 30. Sept. 2010 – 2 AZR 88/09)
Stufenweise Wiedereingliederung
Sofern bereits eine ausreichende Belastbarkeit und günstige Prognose für die berufliche Wiedereingliederung vorhanden ist, kann mit einer stufenweisen Wiedereingliederung die noch arbeitsunfähige Person schrittweise an die Belastungen des Arbeitsplatzes herangeführt werden.
BIH-Fachlexikon: stufenweise Wiedereingliederung
betanet: stufenweise Wiedereingliederung
Rechtsprechung: "Wiedereingliederungsplan"
Krankengeld und stufenweise Wiedereingliederung
Forum: Rolle der Krankenkasse bei Wiedereingliederung
Anspruch für Schwer-/Behinderte und Nichtbehinderte
Anspruch behinderter Beamter auf Wiedereingliederung
Bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung berät Sie das ZBFS-Inklusionsamt über Leistungen, die geeignet sind, das Arbeitsverhältnis zu sichern. Gute Ratgeber und Arbeitshilfen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie in unserem Broschürenverzeichnis.
Kontakt zum ZBFS-Inklusionsamt
Sie können sehr einfach mit uns in Kontakt treten, indem Sie Ihre Angaben zum Sachverhalt in ein Online-Formular eingeben und dort direkt an uns übermitteln.
Online-Kontaktformular für BEM
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass dieses PDF-Formular aufgrund des von Ihnen zu beachtenden Datenschutzes nicht für die Zusendung per einfacher E-Mail geeignet ist.
PDF-Kontaktformular für BEM (sofern das Online-Kontaktformular nicht genutzt wird)
Für eine persönliche Kontaktaufnahme finden Sie nachfolgend die Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner. Für allgemeine Anfragen können Sie auch unser allgemeines Kontaktformular verwenden.
Oberbayern
Hinweis: Aufgrund des hohen Terminaufkommens sowie der vielen Außentermine, bitten wir Sie im Vorfeld Ihres Besuches beim Inklusionsamt des ZBFS Oberbayern immer einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner zu vereinbaren. Vielen Dank!
Kreise: LL, WM, GAP; FFB
Städte:
Telefon: 089 18966-2540
Kreise:
Städte: M (Buchst. O, R, U, V, W, X, Y, Z)
Telefon: 089 18966-2537
Kreise: RO
Städte: M (Buchst. E, F, J, S, T)
Telefon: 089 18966-2428
Kreise: DAH, EI, ND, PAF, STA
Städte: IN
Telefon: 089 18966-2460
Kreise:
Städte: M (Buchst. B, C, D, K, N, Q)
Telefon: 089 18966-2442
Kreise: FS
Städte: M (Buchst. L, P)
Telefon: 089 18966-2472
Kreise: ED
Städte: M (Buchst. S)
Telefon: 089 18966-2597
Kreise: ED
Städte: M (Buchst. I)
Telefon: 089 18966-2520
Kreise: TÖL, EBE
Städte: M (Buchst. A, G, M)
Telefon: 089 18966-2410
Kreise: AÖ, BGL, MB, TS, MÜ
Städte:
Telefon: 089 18966-2522
Kreise: M
Städte: M (Buchst. H)
Telefon: 089 18966-2585
Niederbayern
Kreise: DEG, SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-491
Kreise: DGF, KEH, LA, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-476
Kreise: PA, FRG, REG
Städte: PA
Telefon: 0871 829-473
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4701
Oberfranken
Kreise: BA, BT, KU, HO, WUN
Städte: BA, BT, HO
Telefon: 0921 605-2814
Kreise: CO, FO, KC, LIF
Städte: CO
Telefon: 0921 605-2818
Mittelfranken
Telefon: 0911 928-2511 oder -2533
Unterfranken
Telefon: 0931 4107-284
Schwaben
Kreise: DON, GZ, MN, NU
Städte: MM
Telefon: 0821 5709-3009
Kreise: LI, OA, OAL
Städte: KE, KF, A (Buchst. A-J)
Telefon: 0821 5709-3023
Kreise: A, AIC, DLG
Städte: A (Buchst. K-Z)
Telefon: 0821 5709-3021
Quellenabkürzungen
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen