Corona-Programm Soziales
Allgemein
Durch die Corona-Krise sind neben Unternehmen auch die Träger der sozialen Dienste und Einrichtungen erheblich wirtschaftlich belastet. Als dritte Säule neben den Hilfen aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) und dem bayerischen Corona-Soforthilfeprogramm hat der Ministerrat zur Unterstützung des sozialen Bereichs ein "Programm Soziales" beschlossen. Damit sichert der Freistaat mit 26 Mio. EUR die Existenz der Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten. Mit weiteren 5 Mio. EUR werden zahlreiche kleinere Träger und deren Einrichtungen unterstützt, die ebenfalls unter erheblichen Einnahmeausfällen zu leiden haben.
Aktuelles
01. November 2020
Die Antragsfristen der verschiedenen Hilfsprogramme sind abgelaufen.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.