Bayerisches Hilfsprogramm

Notmaßnahmen für kleinere Träger sozialer Einrichtungen; hier: Einrichtungen der Jugendarbeit

Für Betreiber von Einrichtungen der Jugendarbeit (§§ 11, 45 SGB VIII), deren Einrichtung(en) in Bayern liegen und durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die seine Existenz gefährden, weil die erheblichen Einnahmeausfälle im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020 voraussichtlich dazu führen werden, die fortlaufenden Verbindlichkeiten (z. B. Mieten) nicht mehr oder nicht mehr vollständig bezahlen zu können, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Finanzhilfen zu erhalten. Die Hilfen sind gestaffelt und auf das tatsächliche Betriebskostendefizit im obigen Zeitraum begrenzt. Voraussetzung zur Gewährung der Finanzhilfen ist u. a. entweder die Mitgliedschaft im Bayerischen Jugendring K.d.Ö.R. oder die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe i. S. v. § 75 SGB VIII i.V.m. Art. 33 AGSG.

Bewilligungsbehörde

Zuständig für die Prüfung des Antrags, die Bewilligung und die Auszahlung der Finanzhilfe ist:

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
- Regionalstelle Mittelfranken -
Team 15/65
Bärenschanzstraße 8a
90429 Nürnberg

Antragsfrist

Die Antragsfrist endete am 30. September 2020. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Kontakt

Für Fragen und weitere Informationen nutzen Sie bitte folgende Kontaktdaten:

Servicetelefon: 0911 928-2382
E-Mail: Team65.Mfr@zbfs.bayern.de