Härtefallfonds Energie für soziale Einrichtungen

Allgemein

Der Freistaat Bayern gewährt aus Anlass der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise in Deutschland und der damit verbundenen energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen eine staatliche Leistung, um soziale Einrichtungen und Dienste in Bayern zu unterstützen. Die Leistung wird nach Maßgabe der jeweiligen Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Die jeweiligen Richtlinien wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erarbeitet und sind im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Berechtigte Einrichtungen können das Antragsformular für eine Billigkeitsleistung nach Art. 53 BayHO hier abrufen:

 

Tafeln und tafelähnliche Einrichtungen

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für Tafeln und tafelähnliche Einrichtungen - BHfTutE. Die einzelnen Tafeln mit Sitz in Bayern (Ziffer 2 Buchstabe a) der Richtlinie vom 14.07.2023), die Mitglied im Landesverband oder im Bundesverband Deutschland e. V. sind, richten ihren Antrag direkt an den Landesverband Tafeln Bayern e. V.

Die Antragsberechtigten nach Ziffer 2 Buchstabe b) der Richtlinie vom 14.07.2023 richten ihren formlosen Antrag an billigkeitsleistung@zbfs.bayern.de.

 

Bahnhofsmissionen – BHfB

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für Bahnhofsmissionen – BHfB. Der formlose Antrag ist an billigkeitsleistung@zbfs.bayern.de zu richten.

 

Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – BHfEuÜsS

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – BHfEuÜsS. Das Antragsformular finden Sie hier.
 


Bayernweittätige Jugendverbände – BHfbwJV

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für bayernweittätige Jugendverbände – BHfbwJV. Der Antrag ist an den Bayerischen Jugendring K.d.ö.R. (www.bjr.de) zu richten.

 

Jugendwerkstätten in Bayern – BHfJw

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für Jugendwerkstätten in Bayern – BHfJw. Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Mütter- und Väterzentren und Ehe- und Familienberatungsstellen – BHfMZuEB

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für Mütter- und Väterzentren und Ehe- und Familienberatungsstellen – BHfMZuEB
Das Antragsformular für Mütter- und Väterzentren finden Sie hier.
Das Antragsformular für Ehe- und Familienberatungsstellen finden Sie in hier.

 

Örtliche Einrichtungen der Jugendarbeit – BHföEJA

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für örtliche Einrichtungen der Jugendarbeit – BHföEJA. Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Soziale Infrastruktur Frauenpolitik, Gleichstellung und Prävention FGP; hier: Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt

Lesen Sie hier die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären Abdeckung von energie- und inflationsbedingten Kostensteigerungen in den Bereichen Frauenpolitik, Gleichstellung und Prävention (Billigkeitsrichtlinie Härtefallfonds Bayern Soziale Infrastruktur FGP) hier: Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt. Das Antragsformular finden Sie hier.

 

Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe - BHfEuDW

Lesen Sie hier die Richtlinie zum Bayerischen Härtefallfonds für Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe - BHfEuDW. Das Antragsformular finden Sie hier.